INFORMATIONEN ZUM CORONAVIRUS
Aktualisiert 30. Januar 2021
Stark eingeschränktes Besuchsverbot, Schnelltest, FFP-2-Maskenpflicht
Beim Besuchsverbot gelten folgende Ausnahmen:
- Angehörige, die einen Patienten besuchen, der im Sterben liegt
- Begleitperson, welche die Schwangere unter der Geburt begleitet. In der Geburtshilfe ist weiterhin die Anwesenheit der Väter bei der Geburt und im Familienzimmer erlaubt, wobei dann kein zusätzlicher Besuch möglich ist. Sie müssen während des gesamten Krankenhaus-Aufenthalts im Haus bleiben und können es nicht verlassen.
- Mutter/Vater eines kranken Kindes bis zum Alter von 12 Jahren
- Begleitperson eines Patienten, der in der Notaufnahme eingeliefert wird: Nur nach Rücksprache mit der Notfallambulanz
- Begleitperson eines älteren, gebrechlichen oder dementen Patienten: Nur nach Rücksprache mit der Notfallambulanz
- Aus dringenden medizinischen Gründen – Angehörige/Besucher bitte nach telefonischer Rücksprache mit dem Stationsteam
FFP-2-Maskenpflicht und Schnelltest
- Der Zutritt in unser Krankenhaus ist für alle Personen (Patienten, Begleitpersonen, Besucher, externe Personen wie Handwerker und andere) nur mit einer FFP2-Maske möglich. Diese wird bei Bedarf im EIngangsbereich ausgehändigt. Textile Masken, OP-Masken oder Masken mit Ventil sind nicht zugelassen.
- Besucher müssen einen negativen Schnelltest vorweisen (nicht älter als 48 Stunden). Wir bieten Besuchern einen Schnelltest an.
Sie haben Fragen oder Sorgen in Bezug auf das Coronavirus?
Auskünfte erteilt das Gesundheitsamt Heidelberg. Bei allen Fragen zum Coronavirus (Covid-19) stehen Ihnen dort die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter Tel. 06221 522-1881 zur Verfügung. Die aktuellen Sprechzeiten finden Sie auf der Webseite des Gesundheitsamts. An den Wochenenden steht der ärztliche Bereitschaftsdienst der kassenärztlichen Vereinigung unter der Rufnummer 116117 als Ansprechpartner zur Verfügung.
Ausführliche Hintergrundinformationen finden Sie auf der Webseite des Robert Koch Institutes.