Wahlleistungen
Die allgemeinen Krankenhausleistungen beinhalten alle notwendigen medizinischen und pflegerischen Leistungen, die Unterkunft in einem Mehrbettzimmer sowie Verpflegung. Alle darüber hinaus gehenden Leistungen sind Wahlleistungen, die wir gesondert vereinbaren und die Patienten selbst bezahlen bzw. über eine private Versicherung abgedeckt sind. Für eine Direktabrechnung mit Ihrer privaten Versicherung bitten wir um die Mitteilung Ihrer Versicherungdsaten bei Ihrer Aufnahme. Das St. Josefskrankenhaus Heidelberg bietet Ihnen als Wahlleistung die Behandlung durch einen Chefarzt und die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer an. Voraussetzung für die Inanspruchnahme einer Wahlleistung ist ein Wahlleistungsvertrag, der zwischen Ihnen und dem St. Josefskrankenhaus schriftlich geschlossen wird.
► Für Auskünfte zu Wahlleistungen und Kosten stehen Ihnen die Mitarbeiter der stationären Aufnahme gerne zur Verfügung.
Wahlärztliche Leistungen
Sie werden persönlich durch den Chefarzt oder seinen Stellvertreter behandelt und betreut. Die Abrechnung erfolgt über die Gebührenordnung für Ärzte/Zahnärzte (GOÄ/GOZ). Unsere Chefärzte nehmen hierfür die Dienstleistung eines externen Abrechnungsunternehmens in Anspruch. Wahlärztliche Leistungen werden immer über den Selbstzahler abgerechnet; eine Direktabrechnung mit Ihrer privaten Versicherung ist an dieser Stelle nicht möglich.
Wahlleistung Ein- oder Zweibettzimmer
Entscheiden Sie sich für ein Ein- oder Zweibettzimmer und freuen Sie sich über mehr Privatsphäre und den zusätzlichen Komfort. Unsere Ein- oder Zweibettzimmer bieten viel Platz für einen angenehmen Aufenthalt in unserem Haus. Komfort bedeutet, in Ruhe genesen zu können. Der Blick hinaus in die Heidelberger Weststadt gibt das Gefühl, mitten drin zu sein und doch genügend Distanz, um abschalten zu können.