Dr. Roderiche Boenninghoff

Abteilung für Chirurgie
Chefarzt: Dr. Roderich Bönninghoff

T 06221/526-876
F 06221/526-855
sek-chirurgie@st.josefskrankenhaus.de

Unser Corona-Sicherheitskonzept
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Die Unfallchirurgie am St. Josefskrankenhaus Heidelberg

Die Unfallchirurgie wird auch Traumatologie genannt. Sie umfasst die Behandlung aller von außen plötzlich auf den Körper einwirkenden Schäden, also die durch einen Unfall verursachten Verletzungen. Hierbei können alle Strukturen des Bewegungsapparates (Haut, Weichteile, Sehnen und Muskeln, Knochen, Gelenke, Gefäße) wie auch Innere Organe und das Nervensystem betroffen sein.

Die Therapie (Behandlung) dieser Verletzungen kann sowohl operativ als auch konservativ (mit entlastenden, schonenden, ruhig stellenden oder wiedereinrichtenden Maßnahmen) erfolgen. In der modernen Unfallchirurgie und Traumatologie wird die Behandlung der Verletzungen des Beckens, der Wirbelsäule und des Schädels in hierfür ausgewiesenen spezialisierten Abteilungen durchgeführt. Die Behandlung von Mehrfach- und Schwerstverletzten wird in den Kliniken der Maximalversorgung erfolgen.

Thomas Kiesel

Dr. med. Thomas Kiesel
Sektionsleiter Unfallchirurgie
Facharzt für Allgemein- und Unfallchirurgie sowie Notfallmedizin

Kontakt und Terminvereinbarung

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Allgemein- und Viszeralchirurgie
Sekretariat:

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F 06221 526-855
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Sprechstunden

  • Privat-Sprechstunde für Unfallchirurgie

    Dr. med. Thomas Kiesel

    Dienstag und Donnerstag, 8.00 Uhr bis 11.00 Uhr

  • BG-Sprechstunde/ Arbeitsunfälle

    Akutbehandlung im Rahmen des D-Arzt-Verfahrens 24-stündig über die Interdisziplinäre Notfallambulanz

    BG-Sprechstunde bei Sektionsleiter Dr. med. Thomas Kiesel
    Dienstag, 8.00 Uhr bis 11.00 Uhr
    Donnerstag, 8.00 Uhr bis 11.00 Uhr
    Tel.: 06221/526-888

  • Interdisziplinäre Notfallambulanz

    Die interdisziplinäre Notfallambulanz ist rund um die Uhr sowohl an Arbeitstagen als auch an Sonn- und Feiertagen besetzt
    Tel.: 06221/526-888

Unser Leistungsspektrum

  • Operative Versorgung von Knochenbrüchen der Extremitäten und des Schlüsselbeines
  • Endoprothetischer Gelenkersatz von Hüft- und Kniegelenk
  • Arthroskopische Diagnostik und Chirurgie des Kniegelenks
  • Muskel- und Sehnenverletzungen der Extremitäten
  • Haut- und Weichteilschäden (auch mit plastischen Verfahren der Hautdefektdeckung)
  • Metallentfernung nach Knochenbruchheilung

In unserer Abteilung legen wir Wert auf die Berücksichtigung und Umsetzung moderner und schonender Operations- und Behandlungsverfahren.

Zwei Bauarbeiter mit gelbem Schutzhelm auf einer Baustelle. Der eine stützt den Anderen, da dieser sich bei einem Berufsunfall ein Bein verletzt hat.

Berufsunfälle

Die chirurgische Abteilung ist von den gesetzlichen Unfallversicherungen zur Behandlung von Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Schulunfällen ermächtigt. Eine Ausnahme bilden Schwerstverletzte. Gemäß dem Verletzungsartenverzeichnis ist in diesen Fällen die Verlegung in eine Berufgenossenschaftliche Unfallklinik oder in ein hierfür befugtes Krankenhaus der Maximalversorgung erforderlich.

Unter Berufsunfällen versteht man Unfälle, welche im Zuge einer beruflichen Tätigkeit eintreten. Auch ein Unfall auf dem direkten Weg von oder zur Arbeitsstätte (Wegeunfall) zählt zu den Arbeitsunfällen. Hierfür muss der Verletzte mit seiner Tätigkeit über seinen Arbeitgeber berufsgenossenschaftlich versichert sein (gesetzliche Unfallversicherung) und das Ereignis in direktem Zusammenhang mit dem ausgeübten Beruf stehen. Auch Kinder und Jugendliche, welche in ihrer Betreuungseinrichtung oder Schule verunfallen, sind berufsgenossenschaftlich versichert.

Abzugrenzen von den BG- Unfällen sind die in privatem oder freizeitlichem Umfeld entstehenden Unfälle. Diese sind von der gesetzlichen Krankenversicherung gedeckt.

Man bezeichnet das Behandlungsverfahren des Arbeitsunfalles als Durchgangsarztverfahren und den ermächtigten Arzt als Durchgangsarzt (D-Arzt).

Ziel der Ermächtigung einzelner Abteilungen ist es, durch eine besondere fachchirurgische Qualifikation eine zielstrebige und schnelle Behandlung und Heilung sowie Wiedereingliederung in das Arbeitsleben zu erreichen.

Die Vorstellung bei uns kann entweder durch den Verunfallten selbst, durch die Einrichtung oder durch das Unternehmen, in dem sich der Unfall ereignete, erfolgen. Durch den Hausarzt ist die Vorstellung des Verletzten notwendig, wenn eine Behandlungsbedürftigkeit oder eine Arbeitsunfähigkeit resultiert. Die Berufgenossenschaften stellen im Einzelfall ebenfalls Patienten vor, zum Beispiel aus gutachterlichen Gründen.

Der ermächtigte D-Arzt entscheidet je nach Schwere und Art der Verletzung, ob die Behandlung durch die chirurgische Abteilung im Krankenhaus oder durch einen befugten, ambulant tätigen Arzt weitergeführt werden sollte (besondere Heilbehandlung). In einzelnen Fällen kann er die Behandlung an einen nicht zum D-Arztverfahren zugelassenen Kollegen übergeben (allgemeine Heilbehandlung).

Das Team

  • Thomas Kiesel

    Dr. med. Thomas Kiesel
    Sektionsleiter Unfallchirurgie
    Facharzt für Allgemein- und Unfallchirurgie sowie Notfallmedizin

  • Dr. Roderiche Boenninghoff

    Dr. med. Roderich Bönninghoff
    Chefarzt Allgemein-, Viszeral- & Gefäßchirurgie

  • Alexander Rickert

    PD Dr. med. Alexander Rickert
    Leitender Oberarzt
    Facharzt für Allgemein- & Viszeralchirurgie

  • Anna Iuresi

    Dr. med. Anna Iuresi
    Oberärztin Allgemein- und Viszeralchirurgie

  • Dr. Winfried Schweppenhäuser

    Winfried Schweppenhäuser
    Oberarzt Unfallchirurgie
    Facharzt für Allgemein- und Unfallchirurgie

Weiterführende Informationen

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