Die Unfallchirurgie wird auch Traumatologie genannt. Sie umfasst die Behandlung aller von außen plötzlich auf den Körper einwirkenden Schäden, also die durch einen Unfall verursachten Verletzungen. Hierbei können alle Strukturen des Bewegungsapparates (Haut, Weichteile, Sehnen und Muskeln, Knochen, Gelenke, Gefäße) wie auch Innere Organe und das Nervensystem betroffen sein.
Die Therapie (Behandlung) dieser Verletzungen kann sowohl operativ als auch konservativ (mit entlastenden, schonenden, ruhig stellenden oder wiedereinrichtenden Maßnahmen) erfolgen. In der modernen Unfallchirurgie und Traumatologie wird die Behandlung der Verletzungen des Beckens, der Wirbelsäule und des Schädels in hierfür ausgewiesenen spezialisierten Abteilungen durchgeführt. Die Behandlung von Mehrfach- und Schwerstverletzten wird in den Kliniken der Maximalversorgung erfolgen.
Allgemein- und Viszeralchirurgie
Sekretariat:
T 06221 526-876
F 06221 526-855
sek-chirurgie@st.josefskrankenhaus.de
Dr. med. Thomas Kiesel
Dienstag und Donnerstag, 8.00 Uhr bis 11.00 Uhr
Akutbehandlung im Rahmen des D-Arzt-Verfahrens 24-stündig über die Interdisziplinäre Notfallambulanz
BG-Sprechstunde bei Sektionsleiter Dr. med. Thomas Kiesel
Dienstag, 8.00 Uhr bis 11.00 Uhr
Donnerstag, 8.00 Uhr bis 11.00 Uhr
Tel.: 06221/526-888
Die interdisziplinäre Notfallambulanz ist rund um die Uhr sowohl an Arbeitstagen als auch an Sonn- und Feiertagen besetzt
Tel.: 06221/526-888
In unserer Abteilung legen wir Wert auf die Berücksichtigung und Umsetzung moderner und schonender Operations- und Behandlungsverfahren.
Unter Berufsunfällen versteht man Unfälle, welche im Zuge einer beruflichen Tätigkeit eintreten. Auch ein Unfall auf dem direkten Weg von oder zur Arbeitsstätte (Wegeunfall) zählt zu den Arbeitsunfällen. Hierfür muss der Verletzte mit seiner Tätigkeit über seinen Arbeitgeber berufsgenossenschaftlich versichert sein (gesetzliche Unfallversicherung) und das Ereignis in direktem Zusammenhang mit dem ausgeübten Beruf stehen. Auch Kinder und Jugendliche, welche in ihrer Betreuungseinrichtung oder Schule verunfallen, sind berufsgenossenschaftlich versichert.
Abzugrenzen von den BG- Unfällen sind die in privatem oder freizeitlichem Umfeld entstehenden Unfälle. Diese sind von der gesetzlichen Krankenversicherung gedeckt.
Man bezeichnet das Behandlungsverfahren des Arbeitsunfalles als Durchgangsarztverfahren und den ermächtigten Arzt als Durchgangsarzt (D-Arzt).
Ziel der Ermächtigung einzelner Abteilungen ist es, durch eine besondere fachchirurgische Qualifikation eine zielstrebige und schnelle Behandlung und Heilung sowie Wiedereingliederung in das Arbeitsleben zu erreichen.
Die Vorstellung bei uns kann entweder durch den Verunfallten selbst, durch die Einrichtung oder durch das Unternehmen, in dem sich der Unfall ereignete, erfolgen. Durch den Hausarzt ist die Vorstellung des Verletzten notwendig, wenn eine Behandlungsbedürftigkeit oder eine Arbeitsunfähigkeit resultiert. Die Berufgenossenschaften stellen im Einzelfall ebenfalls Patienten vor, zum Beispiel aus gutachterlichen Gründen.
Der ermächtigte D-Arzt entscheidet je nach Schwere und Art der Verletzung, ob die Behandlung durch die chirurgische Abteilung im Krankenhaus oder durch einen befugten, ambulant tätigen Arzt weitergeführt werden sollte (besondere Heilbehandlung). In einzelnen Fällen kann er die Behandlung an einen nicht zum D-Arztverfahren zugelassenen Kollegen übergeben (allgemeine Heilbehandlung).